Mehrwertsteuer ( Mwst ) in Deutschland
Die Mehrwertsteuer, rechtlich als Umsatzsteuer bezeichnet, ist in Deutschland eine so genannte Gemeinschaftssteuer. Das bedeutet, dass die
Einnahmen daraus nicht ausschließlich in den Bundeshaushalt fließen, sondern Teile davon auch den Bundesländern und, im Fall der
Mehrwertsteuer, den Gemeinden zustehen. Die Aufteilung der Einnahmen wird durch ein Bundesgesetz geregelt, dem sowohl der
Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen müssen. Derzeit erhält der Bund etwas mehr als die Hälfte der gesamten Einnahmen
während der Anteil der Gemeinden bei lediglich 2,2 Prozent liegt. Die übrigen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer fließen an die
Bundesländer.
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Weitere Infos zur Mehrwertsteuer:
MwSt in Holland - MwSt in Österreich -
Der Name „Mehrwertsteuer“ ergibt sich aus der Tatsache, dass der Unterschied zwischen dem Erlös aus einer Dienstleistung oder einer gelieferten Ware und den dafür nötigen Vorleistungen besteuert wird. Wenn also ein Unternehmen Waren einkauft, diese weiterverarbeitet und für einen höheren Preis an Endverbraucher verkauft, muss es die Mehrwertsteuer zahlen, die Vorsteuer für den Kauf der Waren erhält die Firma jedoch vom Finanzamt zurück. Für den Endverbraucher fällt dagegen die Mehrwertsteuer in der vollen Höhe an; nur Unternehmen mit einem geringen Umsatz sind von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
